Sterbegeld im Todesfall

Das gesetzliche Anrecht auf Sterbegeld vom Staat erlosch im Jahr 2004. Bis auf wenige privilegierte Gruppen muss seither jeder deutsche Bürger und jede deutsche Bürgerin selbst für den Todesfall vorsorgen. Eine Sterbegeldversicherung oder Bestattungsvorsorge sind daher kaum wegzudenken. Wir informieren Sie detailliert über das Thema.


Sterbegeld: Das Wichtigste in Kürze

  • Anfang des Jahres 2004 wurde das Sterbegeld ersatzlos gestrichen.
  • Bis auf wenige privilegierte Gruppen muss sich seither jede Bürgerin und jeder Bürger selbst um die finanzielle Absicherung der Bestattung kümmern.
  • Zur Absicherung der Bestattungskosten empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder eines Bestattungsvorsorgetreuhandvertrags.

Gesetzliches Sterbegeld

Kein gesetzliches Sterbegeld seit 2004

Bis zum Ende des Jahres 2003 stand jedem deutschen Bürger und jeder deutschen Bürgerin das gesetzliche Sterbegeld zu – eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Hinterbliebene erhielten im Todesfall einen finanziellen Zuschuss, um zu einem Teil die Bestattungskosten für eine würdigen Beerdigung decken zu können. Doch das Sterbegeld wurde im darauffolgenden Jahr vom Gesetzgeber ersatzlos gestrichen. Seither müssen Bürgerinnen und Bürger in der Regel selbst die gesamten Bestattungskosten tragen. Das bedeutet nicht selten für Hinterbliebene als Totenfürsorgepflichtige, dass im Todesfall eines geliebten Menschen neben der ohnehin emotionalen Belastung oft zusätzlich eine enorme finanzielle Belastung dazukommt.  

Zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung oder einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag abzuschließen, stellt für Vorsorgende nicht nur sicher, die eigene Bestattung über die vereinbarte Versicherungssumme finanziell abgesichert zu wissen. Ebenso erleichtert das Gefühl, dank einer Bestattungsvorsorge Angehörigen bzw. Hinterbliebenen das Tragen der Bestattungskosten erspart zu haben – und die Höhe der Kosten ist oft nicht unerheblich.

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Wird Sterbegeld noch gezahlt?

Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn jemand durch einen Arbeitsunfall oder eine nachweislich berufsbedingte Krankheit stirbt, dann wird für die Hinterbliebenen weiterhin das Sterbegeld der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Die gesetzliche Unfallsversicherung gilt automatisch für alle, die Arbeitnehmer, Auszubildende oder Schüler sind.

Sterbegeld von der Krankenkasse

Mit der ersatzlosen Streichung des Sterbegeldes entfiel die zuvor verbindliche Leistung für alle Krankenkassen. Ob gesetzliche oder private Krankenversicherung – seit 2004 besteht gegenüber Krankenkassen kein Anspruch auf Sterbegeld im Todesfall.

Sterbegeld von der Rentenversicherung

Auch über die gesetzliche Rentenversicherung wird im Todesfall kein Sterbegeld ausgezahlt. Es gibt jedoch eine andere Form finanzieller Unterstützung im sogenannten Sterbevierteljahr. Dieses beginnt im ersten Monat nach dem Tod. Der Hinterbliebene Ehepartner bekommt in diesem Zeitraum die volle Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente ausgezahlt. Anschließend sinkt die Auszahlung auf 55 bis 60 % der sogenannten großen Witwenrente. Die Höhe des Betrages hängt von der Rentenhöhe ab.

Sterbegeld vom Arbeitgeber

Sterbegeld vom Arbeitgeber für Angestellte wird in der Regel nicht gezahlt. Im öffentlichen Dienst ist das unter Umständen anders. Denn in manchen Tarifverträgen ist das Sterbegeld als Arbeitgeberleistung festgesetzt. Im Zweifelsfall sollten beim Arbeitgeber oder bei der gewerkschaftlichen Vertretung Erkundigungen eingeholt werden.

Sterbegeld für Beamte

Laut Beamtenversorgungsgesetz haben Hinterbliebene von Beamten im Todesfall Anspruch auf eine Einmalzahlung. Diese beträgt zwei Monatsgehälter. Wenn der Ehepartner des leistungsberechtigten Beamten ebenfalls verstorben ist, wird die finanzielle Unterstützung an die Kinder der Verstorbenen ausgezahlt. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass für Landesbeamte unterschiedlicher Bundesländer andere Regelungen gelten.

Ist Sterbegeld steuerpflichtig?

Wer Anspruch auf Sterbegeld hat, muss damit rechnen, dass dieses steuerpflichtig ist. Die tatsächlich zur Verfügung stehende Summe verringert sich daher auf Basis der individuell berechneten Einkommenssteuer. Betrieblich vereinbartes Sterbegeld muss im Auszahlungsfall voll versteuert werden. In der Regel gilt das auch für Sterbegeld, das Hinterbliebenen von Beamten ausgezahlt wird.

Fazit zum Thema Sterbegeld

Sieht man sich als Hinterbliebener mit dem Tod eines geliebten Menschen, mit der Beerdigung und den Bestattungskosten konfrontiert, kann in der Regel nicht darauf gehofft werden, finanzielle Unterstützung durch die Auszahlung von Sterbegeld zu erhalten. Ausnahmen gelten seit 2004 nur noch für wenige privilegiert Gruppen, zu denen folgende Personen gehören:

  • Hinterbliebene von Verstorbenen, die durch einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit gestorben sind
  • Hinterbliebene von Arbeitnehmern mit besonderen Zusatzleistungen
  • Hinterbliebene von verstorbenen Kriegsopfern
  • Beamte des Bundes und der Länder

Daher ist festzuhalten: Wer heute seine Bestattung bereits zu Lebzeiten geregelt wissen möchten, um nicht zuletzt auch seinen Angehörigen die Bestattungskosten zu ersparen, dem ist eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag zu empfehlen.

Bestattungsvorsorge statt Sterbegeld

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung

Da das Sterbegeld ersatzlos gestrichen wurde und nur noch wenige privilegierte Gruppen Anspruch auf die Leistung haben, empfiehlt Ihnen das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Vorteile eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages mit der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Festlegung Ihres persönlichen Vorsorge-Pakets
  • Entlastung Ihrer Angehörigen
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch unsere Bestatter vor Ort
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente
  • Auszahlung nicht in Anspruch genommener Gelder
  • Sicherung der eingezahlten Beiträge im Insolvenzfall des Wunschbestatters

Häufig gestellte Fragen

Gibt es noch Sterbegeld von der Krankenkasse?

Das Sterbegeld wurde im Jahr 2004 ersatzlos gestrichen. Seither gibt es nur noch wenige Menschen, die bei einem Todesfall Sterbegeld von der Krankenkasse erhalten. Dazu gehören etwa Hinterbliebene von verstorbenen Kriegsopfern.

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