Erbschein beantragen

Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument für Erben, weil das amtliche Zeugnis eine Person als Erbberechtigten beurkundet. Aber wie und wo wird der Erbschein eigentlich beantragt? Was kostet ein Erbschein? Und wie lange nach einem Erbfall kann ein Erbschein beantragt werden? Wir informieren Sie.


Erbschein beantragen: Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das rechtmäßige Erben als solche ausweist.
  • Die Beantragung des Erbscheins erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht.
  • Um einen Erbschein zu beantragen, müssen Erben ihre Erbberechtigung nachweisen. Der Nachweis kann anhand eines entsprechenden Testaments oder auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge erbracht werden.
  • Wer einen Erbschein beantragt, nimmt damit automatisch die Erbschaft an.
  • Ein Erbschein kann auch noch mehrere Jahre nach dem Tod des Erblassers beantragt werden.

Wo muss man einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das öffentlich beurkundet, wer Erbe eines Nachlasses ist.

Erbscheinantrag beim Nachlassgericht

Der Antrag für einen Erbschein kann persönlich beim Nachlassgericht gestellt werden, es kann aber auch ein Notar, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker mit der Aufgabe betraut werden. Nach deutschem Erbrecht ist das zuständige Nachlassgericht das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Im Regelfall muss dem Gericht zur Bewilligung des Antrags ein entsprechendes Testament vorliegen. Liegt keines vor, muss der Erbe seine Erbberechtigung über die gesetzliche Erbfolge nachweisen. Oft müssen dafür wichtige Dokumente wie die Geburtsurkunde und die Sterbeurkunde des Erblassers beim Gericht (Nachlassgericht) eingereicht und darüber hinaus eine eidesstattliche Erklärung (FamFG § 352) abgegeben werden. Je komplexer sich der Nachweis der Erbberechtigung darstellt, desto länger kann der Antrag und somit die Ausstellung des Erbscheins andauern.

Was braucht man, um einen Erbschein zu beantragen?

  • Personalausweis oder Reisepass des/der Antragssteller
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Original des Testaments oder Erbvertrags (falls vorhanden)
  • Familienstammbuch zum Nachweis der Verwandtschaft
  • Nachweis über Güterstand bzw. Vermögensstand
  • Persönliche Daten aller Erben
  • Geburtsurkunden und ggf. Sterbeurkunden aller Erben
  • Ggf. Informationen über einen Erbrechtsprozess

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Einen Erbschein kann jeder beim zuständigen Nachlassgericht beantragen, der Erbe oder Miterbe ist. Darüber hinaus gibt es eine Reihe gesetzlicher Vertreter, die ebenfalls einen Erbscheinantrag stellen können:

  • der Erbe bzw. die Erben
  • ein Testamentsvollstrecker (z. B. ein Notar)
  • ein Nachlassverwalter
  • ein gesetzlicher Betreuer eines Erben

Wann gilt das Erbe als angenommen?

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein Erbe annehmen soll, etwa weil Schulden Teil des Nachlasses sind, sollte sich zunächst gut informieren. Denn mit der Beantragung eines Erbscheins gilt das Erbe automatisch als angenommen. Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen, beträgt sechs Wochen.

Fristen für den Erbscheinantrag

Liegt ein Testament vor, kann ein Erbschein erst dann beantragt werden, wenn die Testamentseröffnung erfolgt ist. Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, müssen keine weiteren Fristen berücksichtigt werden.

Wie lange kann ein Erbschein beantragt werden?

Für die Beantragung eines Erbscheins gibt es keine Fristen. Theoretisch kann der Antrag auch mehrere Jahre nach dem Tod des Erblassers beantragt werden. Allerdings kann es passieren, dass Ansprüche in der Zwischenzeit verfallen. Ein Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe verjährt beispielsweise nach drei Jahren.

Kosten für den Erbschein

Was kostet ein Erbschein?

Ein Erbschein ist kostenpflichtig. Für die Bearbeitung des Antrags sowie die Ausstellung eines Erbscheins muss der Antragssteller zwei Gebühren zahlen: Für den Erbschein an sich und zusätzlich für die erforderliche eidesstattliche Erklärung. Die Gebühren für den Erbschein und die eidesstattliche Erklärung sind im Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) geregelt. Sie hängen vom Nachlasswert ab und werden in § 34 des GNotKG definiert.

Größere Erbmasse, höhere Kosten

Ausschlaggebend für die Höhe der Erbscheinkosten ist der Wert des Nachlasses bzw. der Erbmasse. Denn je höher diese ausfällt, desto höher fällt auch die Gebühr für den Erbschein aus. Wenn Immobilien Teil der Erbmasse sind, muss deren Verkehrswert angegeben und hinzugefügt werden. Hat ein Erblasser jedoch Schulden hinterlassen, sind diese vom Nachlasswert abzuziehen.

Gebühren für den Erbschein

Auszug aus der Gebührentabelle B nach GNotKG §34

Quelle: Anlage 2 GNotKG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Nachlasswert bis… €Gebühr Tabelle B …€Gebühr eidesstattliche VersicherungGesamtkosten Erbschein
50015,0015,0030,00
1.00019,0019,0038,00
5.00045,0045,0090,00
10.00075,0075,00150,00
25.000115,00115,00230,00
50.000165,00165,00330,00
110.000273,00273,00546,00
200.000435,00435,00870,00

Zusätzliche Kosten für den Erbschein

Ein falsch gestellter Antrag kann vom Gericht abgewiesen werden und zusätzliche Kosten verursachen. Bevor ein Antrag beim Gericht eingereicht wird, sollten daher alle notwendigen Details für den Antrag mit dem Nachlassgericht geklärt werden.

Häufig gestellte Fragen

Was brauche ich, um einen Erbschein zu bekommen?

  • Personalausweis oder Reisepass des/der Antragssteller
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Original des Testaments oder Erbvertrags (falls vorhanden)
  • Familienstammbuch zum Nachweis der Verwandtschaft
  • ...

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Wo beantragt man einen Erbschein?

Der Antrag für einen Erbschein kann persönlich beim Nachlassgericht gestellt werden.

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Was kostet es, einen Erbschein zu beantragen?

Für die Bearbeitung des Antrags sowie die Ausstellung eines Erbscheins muss der Antragssteller zwei Gebühren zahlen: Für den Erbschein an sich und zusätzlich für die erforderliche eidesstattliche Erklärung. Ausschlaggebend für die Höhe der Erbscheinkosten ist der Wert des Nachlasses bzw. der Erbmasse.

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Ist ein Erbschein zwingend erforderlich?

Ein Erbschein wird dann benötigt, wenn sich eine Person beispielsweise gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt als Erbe ausweisen muss.

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Vermerk

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